Dachverband der Österreichischen Berg-, Hütten- und Knappenvereine

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Dachverbandes der Österr. Berg-, Hütten- und Knappenvereine

AKM – Neue Indexanpassung zu unserem Rahmenvertrag    –    PDF-Info

Glück Auf – Gen. Sek. Johann Kugi

Dachverbandes der Österr. Berg-, Hütten- und Knappenvereine

Gebrauchsanweisung und Pflege von Marketenderfäßchen

Vor dem ersten Gebrauch mit kaltem Wasser ausspülen (nie heiß) einige Zeit mit Wasser gefüllt stehen lassen, damit sich die offenen Poren schließen können.

Getränk erst kurz vor Gebrauch einfüllen. Längere Lagerung ändert die Farbe und den Geschmack des Schnapses. (Wird oftmals als Spezialität erwünscht)

Fässchen zur Abkühlung nie in Kühlschrank oder Kühltruhe stellen. Messingbänder können reißen.

Wenn das Fässchen nicht in Gebrauch ist, sollte es entleert werden und in einem Leinen oder Papiersack (kein Plastiksack) in einen kühlen bzw. wenn möglich luftfeuchten Raum aufbewahrt werden. Dadurch wird die Austrocknung verhindert.

Sollte das Fässchen aus Unachtsamkeit ausgetrocknet sein, dann einige Tage mit kaltem Wasser füllen. (Niemals das ganze Fässchen in das Wasser geben!!!) Das gleiche Wasser sollte nie länger als 4 Tage im Fässchen bleiben.

Glück Auf – Gen. Sek. Johann Kugi  –   Quelle: Firma Ridia

Dachverbandes der Österr. Berg-, Hütten- und Knappenvereine

R i c h t l i n i e n
zur Durchführung Österr. Knappen- und Hüttentage (ÖKHT)

 

  1. Der Dachverband ist der Organisator (Veranstalter) und vergibt über Vorstandsbeschluss die Durchführung von ÖHKT‘s an Mitgliedsvereine des DV.

     

  2. Der betraute Mitgliedsverein ist der A u s r i c h t e r und daher verantwortlich für die gesamte Durchführung der Veranstaltung. Dieser Verein kann, bzw. sollte sich jedoch um die Mithilfe und Unterstützung einer Firma, Stadt, Gemeinde oder anderer Vereine bemühen. Für die Zeit der Festveranstaltung wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen, welche auch Personen-, Wasser- und Feuerschäden abdecken sollte.

     

  3. Der Ausrichter hat ständigen Kontakt mit dem Vorstand des DV zu pflegen und legt mindestens 1 Jahr vor dem geplanten Termin dem Vorstand nachstehende Unterlagen vor:
    • Voreinladung mit geplantem Ablauf
    • V
    orläufigen Finanzierungsplan
    Ansuchen um Förderung durch den DV

     

  4. Die gesamte Finanzierung der Veranstaltung obliegt dem Ausrichter, also dem durchführenden Verein, wie auch die Gestaltung der Einladungen, Plakate, Festabzeichen und Fahnenbänder. Es wird jedoch gebeten, dem DV-Vorstand die Drucksorten, bzw. diverse Abzeichen und Bänder rechtzeitig zu bemustern.

     

  5. Die Einladungen zum ÖKHT müssen zeitgerecht – erfahrungsgemäß im November / Dezember des Vorjahres – durch den Ausrichter erfolgen. Auch sollen Unterbringungs- und Besichtigungsmöglichkeiten angegeben werden. Kontaktadressen zu Tourismusverband sind hilfreich.

     

  6. Gedachter Ablauf eines ÖKHT:
    Freitag / Samstag:
    Hissen bzw. Enthüllung des Dachverbandtransparentes – wann? und wo?
    Gleichzeitig wird damit die Eröffnung des ÖKHT kundgetan.
    Bürgermeisterempfang für Vorstandsmitglieder und Obleute bzw. sonstige Ehrengäste. Die Einladungen erfolgen durch den örtlichen Bürgermeister.
    Totengedenken bei einem Mahnmal oder einer Barbarastatue mit örtlicher Musikkapelle und kirchlichem Vertreter. Kranzniederlegung durch den Präsidenten des DV bzw. dessen Vertretung und dem örtlichen Vereinsobmann.
    Der Kranz wird vom DV bezahlt. Lied/Musikstück – wenn möglich: „Schon wieder tönt`s vom Schachte her“
    Berg- und Hüttenmännischer Brauchtumsabend
    Sonntag:
    • Empfang der eintreffenden Gäste
    • Festgottesdienst – möglichst ökumenisch
    • Zwischen Gottesdienst und Bergparade – Mitgliederversammlung oder Vorstandssitzung (Zeitpunkt kann an Festprogramm angepasst werden!) Saal für 30-50 Teilnehmer reservieren.
    • wenn Frühschoppen, Mittagessen, dann Bergparade um ca. 14 Uhr

    Kommando bei Bergparade führt der Österr. Bergoffizier (Kontakt aufnehmen)

    Abschließender Festakt:
    Redner: Begrüßung durch den Obmann, Grußworte des Bürgermeisters, Grußworte des Präsidenten des DV, (nach Bedarf: Grußworte der örtlichen Prominenz), Festredner?
    Fahnenbandübergaben, Gastgeschenke
    Schlussworte – Österr. Bundeshymne
    Die Bundeshymne dirigiert für alle Musikkapellen der Bergmännische Musikoffizier des Dachverbandes.
    Eventuell noch Gastkonzerte oder Ähnliches

    Wenn Veranstaltung nur an E I N E M Tag stattfindet:
    • Empfang der Gäste
    • Totengedenken
    • Bergparade
    • Festakt
    Fahnenbandübergabe
    • Schlussworte – Österr. Bundeshymne
    • Die Bundeshymne dirigiert für alle Musikkapellen der Bergmännische Musikoffizier des Dachverbandes.
    • Gastkonzerte
    Abhalten der Mitgliederversammlung oder der Vorstandssitzung (Rücksprache mit dem Generalsekretär des DV!)

     

  7. Gebraucht werden:
    • 3 Fahnenträger für die Dachverbandsfahne
    • 2 Kranzträger
    • Saal für Sitzung
    Bei 2-Tagesveranstaltung: Unterkunft für die gemeinsame Unterbringung der Vorstandsmitglieder ist zu organisieren.
    Gemeindewappen für das DV-Transparent

     

  8. Vom Dachverband werden gestellt:
    • Adressenlisten
    • Dachverbandsfahne
    • DV-Transparent
    • Nach Bedarf: Ablauf Totengedenken und Festgottesdienst

     

  9. Ansuchen um finanzielle Unterstützung:
    • An BMNT nur durch den Dachverband möglich – dazu ist ein Kostenvoranschlag des Veranstalters mindestens drei Monate vor der Veranstaltung dem Dachverband vorzulegen. An Land, Gemeinde, Firmen usw. durch den Ausrichter
    • Die Förderhöhe an den Veranstalter und den teilnehmenden Vereinen wird auf Grund der vorliegenden Finanzmittel vom Vorstand des DV entschieden. Die zu fördernden Originalrechnungen müssen mit den dazugehörenden, von der Bank bestätigten Überweisungsnachweisen, sofort nach der Veranstaltung dem DV vorgelegt und von diesem an das BMNT weitergeleitet werden.
    Zu beachten ist: Die Rechnungsadresse muss auf den durchführenden Verein ausgestellt sein.

     

  10. Nicht vergessen!!: AKM-Anmeldung erfolgt durch den Ausrichter. Auf der Anmeldung ist „Dachverband“ anzukreuzen! Die Bezahlung der vorgeschriebenen Abgabe erfolgt durch den Ausrichter.

     

  11. Die Anmeldung bei der Gemeinde und die Entrichtung der Abgaben erfolgt durch den Ausrichter.
Gen. Sek. J. Kugi – Stand September 2019